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Schutzzweck: - Erhaltung von relikthaft noch vorkommenden, im Übrigen Wiederherstellung von Kalkmagerrasen, Felsspalten- und Saumgesellschaften als Lebensstätten für bedrohte Pflanzen- und Tierarten von landesweiter Bedeutung; - Stärkung des Magergrünland-Biotopverbunds der nördlich und südlich liegenden Kalkkuppen, die wegen ihres aktuell "besseren" Zustandes unter das europäische Naturschutzrecht fallen (damit auch deren Entwicklung); - Aufwertung der besonderen Eigenart des Klippenbereichs im Landschaftsbild als Teil der charakte- ristischen Kalkkuppen der Briloner Hochfläche.
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