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Schutzzweck: - Erhaltung eines Offenlandkomplexes mit großflächigem Magergrünland montaner Prägung, welches in dieser zusammenhängenden Größenordnung eine Seltenheit innerhalb des zentralen Rothaargebirges darstellt, - Erhaltung und Förderung der Grünländer durch eine extensive landwirtschftliche Nutzung. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von großflächigen, nahezu die gesamte Festsetzung einnehmenden besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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