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Schutzzweck: - Erhaltung eines extensiv genutzten artenreichen Grünlandkomplexes mit naturnahem Bachlauf sowie typischem Arten- und Biotopinventar, insbesondere mit Magerweiden an den Talhängen und wertvollem Feucht- und Nassgrünland in Bachnähe, - Erhaltung und Förderung der Feucht- und Magergünländer durch eine extensive landwirtschftliche Nutzung, - Erhaltung eines arten- und strukturreichen Offenland-Biotopkomplexes in seiner besonderen Eigenart als wertvollem Refugial- und Kontrastraum zum umgebenden Wald. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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