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Schutzzweck: - Erhaltung einer strukturreichen und vegetationkundlich bedeutsamem, schutzwürdigen Offen- landinsel mit artenreichem Feucht- und Magergrünland, - Erhaltung und Förderung der Grünländer durch eine extensive landwirtschftliche Nutzung. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von großflächigen, nahezu die gesamte Fest- setzung einnehmenden besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote- Liste-Pflanzenarten.
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