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Schutzzweck: - Erhaltung von strukturreichen Kulturlandschaftskomplexflächen mit artenreichen Lebensgemein- schaften des Mager-, Feucht- und Nassgrünlandes, örtlich durchsetzt von wollgras- und orchideen- reichen Quellsümpfen, - Erhaltung und Optimierung von hinsichtlich der Masse der Pflanzenvorkommen und -standorte auffälligen Refugial-Lebensräumen in Tal- und Hanglage und von Offenland-Biotopgefügen montaner Prägung insbesondere auch in ihrer besonderen Eigenart als wertvolle Kontrasträume zu ihrer waldreichen Umgebung, - Erhaltung und Förderung der Grünländer durch eine extensive landwirtschftliche Nutzung. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von großflächigen, nahezu die gesamten Teilflächen einnehmenden besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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