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Schutzzweck: - Erhaltung eines Wald- Heide-Biotopkomplexes und der darauf angewiesenen Lebensge- meinschaften, - Erhaltung eines kulturhistorisch bedeutsamen Reliktes der traditionellen Weidewirtschaft. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von großflächigen, mehr als die Hälfte der Festsetzung einnehmenden besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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