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Schutzzweck: - Erhaltung und Sicherung arten- und stukturreichen Grünlandes unterschiedlicher Feuchtestufen mit dem darauf angewiesenen floristischen und faunistischem Artenspektrum, - Erhaltung und Entwicklung einer seltenen, kulturhistorisch bedeutsamen Weidelandschaft historischer Prägung. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von großflächigen, nahezu die gesamte Festsetzung einnehmenden besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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