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Schutzzweck: - Erhaltung und Entwicklung der offenen Abschnitte eines Bachtalkomplexes, mit naturnahen Gewässer- strecken von der Quelle bis zum Mittellauf, mit Ufergehölzen, artenreichen Grünlandzügen, Feucht- grünlandresten und Gehölzstrukturen, - Erhaltung, Förderung und Entwicklung der Relikte seltener Waldgesellschaften, - Erhaltung eines offenen Vernetzungsbiotops und bewaldeter Trittsteinbiotope innerhalb ausgedehnter, geschlossener, nadelholzdominierter Waldflächen. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG.
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