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Schutzzweck: - Erhaltung eines naturnahen Bach-Grünland-Biotopkomplexes mit Feucht- und Nassgrünland- resten und mit hoher Strukturvielfalt als wertvollem Refugial- und Vernetzungs-Biotopkomplex innerhalb des großflächig bewaldeten Höhenrückens der Homert, - Erhaltung eines strukturreichen Offenlandtales mit naturnahem Mittelgebirgsbach, - Erhaltung und Förderung der Grünländer durch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung, - Entwicklung naturnaher extensiver Grünlandgesellschaften. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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