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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Waldkomplexes einschliesslich der Geroellhalden, Felsklippen, waermeliebenden Gebueschen, waermeliebenden Rasengesellschaften und Saeumen. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Seggen-Buchenwaelder (Carici-Fagetum), - Orchideen-Buchenwaelder (Elymo-Fagetum), - Perlgras(Platterbsen)-Buchenwaelder (Lathyro-Fagetum/Melico-Fagetum), - Waldmeister-Buchenwaelder (Asperulo-Fagetum), - Schlehen-Liguster-Gebuesche (Pruno-Ligustretum), - Waldreben-Schleiergesellschaften (Clematis vitalba-Gesellschaft), - Mittelklee-Saeumen (Trifolion), - Schwalbenwurz-Schuttfluren (Vincetoxicum-hirundinaria-Gesellschaft), - Gesellschaft des Schmalblaettrigen Hohlzahnes (Galeopsietum-angustifoliae), - Fels- und Mauerbewuchs, - Rosskuemmel-Saeume (Calamintho-Laseretum-trilobi), - Odermennig-Saeume (Trifolio-Agrimonietum eupatoriae), - Blaugras-Halden (Epipactis atrorubens - Seslerietum), - Kalkhalbtrockenrasen (Mesobromion), - Blockhalden, Schutthalden, Felsklippen, Dolinen, Hoehlen, Schluchttaeler, Steilhaenge und Quellen,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der bedeutenden Bodendenkmale fuer den Bodendenkmalschutz, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund als Verbundzentrum und als Kerngebiet der Kulturlandschaft im Naturreservat "Triften und Waelder des oberen Weserberglandes" und wegen seiner Zugehoerigkeit zum Waldbiotopschutzprogramm des Landes NW, - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes als Bestandteil des FFH-Gebietes "Buchenwaelder der Weserhaenge" (Natura 2000-Nr. DE-4222-301) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung von
- typisch ausgebildetem Kalkmagerrasen (FFH-Code 6210 Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen als prioritaerer Lebensraum), - von kalkhaltigen Schutthalden des Huegel- und Berglandes (FFH-Code 8160, prioritaerer Lebensraum), - von Schlucht- und Hangmischwaeldern (FFH-Code 9180, prioritaerer Lebensraum), - von Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (FFH-Code 8210), - von naturnahen Buchenwaeldern (FFH-Code 9130, Waldmeister-Buchenwaeldern und FFH-Code 9150 Orchideen-Kalk-Buchenwald), - von naturnahen Eichen-Hainbuchenwaeldern (FFH-Code 9170, Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Frauenschuh, Hirschkaefer, Kammmolch, Rotmilan, Grauspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard, Braunes Langohr, Zauneidechse
Schutzziele des FFH-Gebietes "Buchenwaelder der Weserhaenge"
a) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Schutzziele/Massnahmen fuer kalkhaltige Schutthalden des Huegel- und Berglandes (8160).
Erhaltung der naturnahen Kalkschutthalden und ihrer typischen Vegetation und Fauna durch
- Lenkung des Erholungsnutzungen (Klettern, Wandern, Mountainbiking) durch Reduzieren oder Sperren von Wegen oder Trampelpfaden, - Umbau von Nadelholzbestaenden in Laubholz in unmittelbarer Nachbarschaft zur Reduktion des Eintrags von Nadelstreu und des Aufkommens von Nadelbaum-Jungpflanzen, - Entnahme aufkommender Nadelgehoelze, - Schutzziele/Massnahmen fuer Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Erhaltung der natuerlichen Kalkfelsen und Entwicklung ihrer Felsspaltenvegetation und typischen Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betretens der Felskoepfe, - Umbau von unmittelbar angrenzenden Nadelholzbestaenden in bodenstaendigem Laubwald zur Verhuetung von Versauerung durch Eintrag von Nadelstreu oder Aufkommen von Nadelgehoelzen.
Schutzziele/Massnahmen fuer Waldmeister-Buchenwald (9130), Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150), Schlucht- und Hangmischwaelder (9180) und typische gefaehrdete Vogelarten, wie z. B. Schwarzspecht, Wespenbussard, Roter Milan und Grauspecht.
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwaelder, Orchideen-Kalk-Buchenwaelder sowie Schlucht- und Hang- mischwaelder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch
- Foerderung der Naturnaehe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft und Foerderung von Nebenbaumarten, - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestaende mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen als Lebensraum fuer den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten u. a. (beim Schluchtwald u. a. durch Nutzungsaufgabe), - Foerderung der natuerlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflaechen, - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen vorrangig in Quellbereichen oder an Bachlaeufen und zur Schaffung von Laubwaldkorridoren und zusammenhaengenden Laubwaldkomplexen, - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Vermehrung des Orchideen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen.
Schutzziele/Massnahmen fuer Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170).
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaelder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren
- Foerderung der Naturnaehe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft und Foerderung von Nebenbaumarten, - Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestaende - aus Artenschutzgruenden ggf. auch aufgelichteter Bestaende - mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen als Lebensraum fuer den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten u. a. - bei Waeldern in Steilhanglagen nach Moeglichkeit Nutzungsaufgabe oder Einzelstammentnahme. - Foerderung der natuerlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflaechen sowie Nutzungsverzicht auf Teilflaechen und in Kernzonen. - Erhaltung/Entwicklung artenreicher Waldmaentel und -saeume. - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten. - Vermehrung des Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen zur Schaffung von Laubwaldkorridoren und zusammenhaengenden Laubwaldkomplexen.
Schutzziele/Massnahmen fuer den Hirschkaefer (Lucanus Cervus L.).
Schutz und Entwicklung des Hirschkaefervorkommens durch gruppenweise Erhaltung von Alt-Baeumen, insbesondere Eichen daneben auch Buchen - als Brut-Habitate, vor allem an aeusseren und inneren, waermegetoenten Bestandsraendern durch
- Vermeidung von Stubben-Rodung im Forst (Erhaltung von Brutstaendern als potentielle Kaeferwiegen), - Anlage von "Brutmeilern" z. B. aus Eichen-Haecksel, Volumen nicht unter 2 m³) als Ersatz- Entwicklungshabitat der Engerlinge, im Sinne einer laengerfristigen Ueberbrueckungsmassnahme.
Schutzziele/Massnahmen fuer Frauenschuh.
Erhaltung und Foerderung des Frauenschuh-Vorkommens durch
- Geheimhaltung der Vorkommen.
b) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Schutzziele/Massnahmen fuer Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210).
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter, kurzrasiger, lueckiger bis geschlossener Kalkhalbtrockenrasen im Verbund mit thermophilen Saeumen und Gebueschen durch
- Vermeidung eutrophierender Einfluesse, ggf. Einrichtung von Pufferzonen, - Beibehaltung/Einfuehrung einer extensiven Beweidung ohne Duengung, - Vernetzung der isoliert liegenden Bereiche moeglichst durch Schafhute, - ggf. Entfernung von Verbuschung und Untersagung von Aufforstungen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Lenkung von Freizeitaktivitaeten, - Schutzziele/Massnahmen fuer Kammmolch, - Erhaltung und Foerderung der Kammmolch-Population durch - Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensraeume insbesondere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spaet austrocknenden Laichgewaesser, der umgebenden Gruenlandflaechen mit eingestreuten Hecken und Gehoelzen als Sommerlebensraum sowie angrenzender Waldflaechen mit Stubben als Winterquartier, - Vermeidung von Strukturveraenderungen im Gesamthabitat (keine Rodung von Gehoelzen und Stubben) sowie Erhaltung der Foerderung einer extensiven Gruenlandnutzung, - Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewaessern wie Waldsaeume und andere bandfoermige Biotoptypen (Raine, Graeben, Hecken).
Neben dem Erhalt der waermeliebenden Pflanzengesellschaften ist das langfristige Ziel die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten sowie die Überfuehrung der Altersklassenbestaende und der Nadelwaldflaechen in naturnahe Laubwaelder mit einem haeufigen Wechsel ihrer standoertlichen Variationen. Hierbei sind die Ansprueche von Eibe, Elsbeere, Sommerlinde, Wildapfel und Wildbirne zu beruecksichtigen. Insbesondere auf durch Schnee- und Eisbruch bzw. Windwurf gestoerten Bereichen ist eine natuerliche Sukzession zuzulassen. Der Anteil an Alt- und Totholz ist zu foerdern. Ausserdem die Entwicklung offener uneingeschraenkt besonnter Klippen- und Haldenbereiche fuer licht- und waermebeduerftige Tier- und Pflanzengesellschaften. Dies schliesst eine periodische Lichtstellung der Steilhangbereiche mit Felsklippen ein.
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