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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines strukturreichen Kalkmagerrasengebietes.
2. Hierbei sind insbesondere folgende Biotope in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen:
- Kalk-Halbtrockenrasen, vor allem in ihrer an das kontinuierliche Schafbeweidungsregime angepassten Artenzusammensetzung,
- Wacholderheiden, - mesophile Staudensäume, - Magerweiden, - wärmeliebende Gebüsche sowie - flachgründige Kalkscherbenäcker
- zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. gemäß der Anhänge der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie33.
3. aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung;
4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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