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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tie- rund Pflanzenarten innerhalb eines arten- und strukturreichen Wald- und Offenlandkomplexes.
2. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - orchideenreiche Kalk-Halbtrockenrasen mit Wacholderbeständen, - extensiv genutzte Magerweiden, - trocken-warme Staudensäume, Gebüsche und Waldränder, - Perlgras- und Orchideen-Buchenwälder, z.T. mit Strukturen historischer Mittel- und Niederwaldnutzung und Vorkommen der Elsbeere, - Quellfluren, Großseggenriede und Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte sowie naturnahe Gewässerabschnitte des Hörler Baches mit standortheimischen Ufergehölzen;
3. zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. gemäß der Anhänge der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie34.
4. zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden. Insbesondere sind zu schützen: - trockene bis extrem trockene, flachgründige Böden (Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotenzial) sowie - Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit;
5. aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen Bedeutung;
6. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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