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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a,b,c
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen, zusammenhaengenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwaelder auszeichnet, sowie die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere der Saeugetier-, Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und Insektenfauna, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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