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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie weserauetypischen Tier- und Pflanzenarten des Flusstales. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Roehrichte und Grossseggenriede (Phragmitetea), - Flutrasen (Agrostion), - Feuchtwiesen und -weiden (Molinio-Arrhenatheretea), - Fettwiesen (Arrhenatherion elatioris) sowie - auetypische Flutmulden mit Mikrorelief,
- Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Flutmulde, - Wegen der besonderen Bedeutung im landesweiten und im Wesertal laenderueber- greifenden Biotopverbund als Verbundelement im Naturreservat "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes".
Das langfristige Ziel ist die Erhaltung der fuer die Weseraue typischen von der Flutdynamik der Weser gepraegten, heute selten gewordenen Flutmulden, erfuellt von Nass- und Feucht- wiesen, Roehrichten und Weidengebueschen. Hierbei ist das Ackerland in der Flutmulde in Gruenland umzuwandeln und durch verringerten Duenger- und Herbizideinsatz den Belangen des Biotop- und Artenschutzes verstaerkt Rechnung zu tragen.
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