| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Waldkomplexes einschliesslich vorgelagerter Glatthaferwiesen, Saeume, Kalk-Halbtrockenrasen, Schlehen-Liguster-Gebuesche und dem naturnahen Bachlauf der Grube. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Waldmeister-Buchenwaelder (Asperulo-Fagetum), - Perlgras (Platterbsen)-Buchenwaelder (Lathyro-Fagetum), - Seggen-Buchenwaelder (Carici-Fagetum), - Kalk-Halbtrockenrasen (Mesobromion), - Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion), - Schlehen-Liguster-Gebuesch (Ligustro-Prunetum) und - Mittelklee-Saeume (Trifolio medii),
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund als Verbundzentrum und als Kerngebiet der Kulturlandschaft im Naturreservat "Triften und Waelder des oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung des FFH-Gebietes "Bielenberg mit Stollen" (Natura 2000-Nr. DE-4222-303) entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung von
- von Wacholderbestaenden auf Zwerg-strauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130) - von Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (FFH-Code 6210 als prioritaerer Lebensraum), - von Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (FFH-Code 8210), - von naturnahen Buchenwaeldern (FFH-Code 9130, Waldmeister-Buchenwaeldern und FFH-Code 9150 Orchideen-Kalk-Buchenwald), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Grosses Mausohr, Teichfledermaus, Wasserfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind sowie Schutzziele fuer Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind.
Schutzziele/Massnahmen fuer das Grosse Mausohr (Myotis myotis) sowie die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) und die uebrigen vorkommenden Fledermausarten.
- Erhaltung und Foerderung der Population des Grossen Mausohrs und aller uebrigen vorkommenden Fledermausarten durch
- Erhaltung des alten ausgedehnten Pionierstollens im Muschelkalk mit seinem grossen verwinkelten Gangsystem, Bohrpfeifen und Spalten einschliesslich seiner unterschiedlichen mikroklimatischen Verhaeltnisse, seines Wasserhaushalts und seiner Zugaenglichkeit fuer Fledermaeuse als unterirdisches Fledermaus-Winterquartier, - Erhaltung der Ungestoertheit des Quartiers durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschliessung des Stollens, insbesondere keine touristische oder Freizeit-Nutzung. Regelmaessige Kontrolle des vorhandenen Fledermausgitters, ggf. Optimierung des Verschlusses am Quartiereingang, - Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeintraechtigungen des unterirdischen Quartiers durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darueber gelegenen oberirdischen Bereichen, - Erhalt und Foerderung der naturnahen Umgebung des Stollens.
Schutzziele/Massnahmen fuer Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130).
Erhaltung und Entwicklung von Wacholderbestaenden auf Kalkhalbtrockenrasen durch
- extensive Beweidung durch Schafe, zum Verbiss von aufkommenden Gehoelzen nach Moeglichkeit mit einer Beimischung von Ziegen, - ggf. partielle Entbuschung, - Unterlassung von Duengung und Aufforstung, - Vermeidung von Trittschaeden.
Schutzziele/Massnahmen fuer Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150) und Waldmeister-Buchenwald (9130).
Erhaltung und Entwicklung natuerlicher, basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Orchideen- Buchenwaelder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch
- Foerderung der Naturnaehe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft und Foerderung von Nebenbaumarten, - Entwicklung alters- und sturkurdiverser Bestaende, aus Artenschutzgruenden ggf. auch aufgelichteter Bestaende mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen als Lebensraum fuer den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten u. a.,
- Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Vermehrung des Waldmeister- und Orchideen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen.
Schutzziele/Massnahmen fuer Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210).
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter, kurzrasiger, lueckiger bis geschlossener Kalkhalbtrockenrasen im Verbund mit thermophilen Saeumen und Gebueschen durch
- Vermeidung eutrophierender Einfluesse, ggf. Einrichtung von Pufferzonen, - Beibehaltung/Einfuehrung einer extensiven Beweidung ohne Duengung, - Vernetzung der isoliert liegenden Bereiche moeglichst durch Schafhute, - ggf. Entfernung von Verbuschung und Untersagung von Aufforstungen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Lenkung von Freizeitaktivitaeten.
Das langfristige Ziel ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten sowie die Überfuehrung der Altersklassenbestaende und der Nadelwaldflaechen in naturnahe Laubwaelder mit einem haeufigen Wechsel ihrer standoertlichen Variationen. Hier sind die Ansprueche von Eibe, Sommerlinde, Wildapfel und Wildbirne besonders zu beruecksichtigen. Ausserdem die Entwicklung eines Kalk-Magerrasen-Wiesen-Weiden-Hecken-Gebietes. Hierbei ist die Beweidung durch Wanderschaeferei auf alle geeigneten Flaechen auszudehnen und durch gezieltes Management die Strukturvielfalt horizontaler und vertikaler Verteilungsmuster zu optimieren.
|