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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraum- typischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Waldkomplexes der Kalktriften und des Kalkscherbenackers. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Waldmeister-Buchenwaelder (Asperulo-Fagetum), - Perlgras (Platterbsen)-Buchenwaelder (Lathyro-Fagetum), - Seggen-Buchenwaelder (Carici-Fagetum), - Waldreben-Schleiergesellschaften (Clematis vitalba-Gesellschaft), - Stockausschlagwaelder, - Kalk-Halbtrockenrasen/Kalk-Magerweiden (Mesobromion), - Liguster-Schlehen-Gebuesche (Berberidion), - Mittelklee-Saeume (Trifolio medii), - Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion), - Felsklippen, Steilhaenge und maessig geneigte Suedhaenge,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen seiner besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund als Verbundzentrum und als Kerngebiet der Kulturlandschaft im Naturreservat "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes" und wegen seiner Zugehoerigkeit zum Waldbiotopschutzprogramm des Landes NW, - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie):
- wegen der Bedeutung des FFH-Gebietes "Kalkmagerrasen bei Ottbergen" (Natura 2000-Nr. DE-4221-302) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung
- von typisch ausgebildeten Kalkmagerrasen (6210: Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen als prioritaerer Lebensraum), - von Wacholderbestaenden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130), - von naturnahen Buchenwaeldern (9150: Orchideen-Kalk-Buchenwald und FFH-Code 9130: Waldmeister-Buchenwald) - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Neuntoeter
Schutzziele des FFH-Gebietes "Kalkmagerrasen bei Ottbergen"
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind
Schutzziele/Massnahmen fuer Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritaerer Lebensraum)
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter orchideenreicher, kurzrasiger, lueckiger bis geschlossener Kalkhalbtrockenrasen im Verbund mit thermophilen Saeumen und Gebueschen und Magerweiden durch:
- Vermeidung eutrophierender Einfluesse, ggf. Einrichtung von Pufferzonen, - Beibehaltung/Einfuehrung einer extensiven Beweidung ohne Duengung, - Vernetzung der isoliert liegenden Teilflaechen moeglichst durch Schafhute, - ggf. Entfernung der Verbuschung und Untersagung von Aufforstungen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Lenkung von Freizeitaktivitaeten.
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Schutzziele/Massnahmen fuer Wacholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130)
Erhaltung und Entwicklung von Wacholderbestaenden auf Kalkhalbtrockenrasen durch
- extensive Beweidung durch Schafe, zum Verbiss von aufkommenden Gehoelzen nach Moeglichkeit mit einer Beimischung von Ziegen, - ggf. partielle Entbuschung, - Unterlassung von Duengung und Aufforstung, - Vermeidung von Trittschaeden.
Schutzziele/Massnahmen fuer Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150) und Waldmeister- Buchenwald (9130)
Erhaltung und Entwicklung natuerlicher, basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Orchideen- Buchenwaelder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch:
- Foerderung der Naturnaehe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft und Foerderung von Nebenbaumarten, - Entwicklung alters- und sturkurdiverser Bestaende, aus Artenschutzgruenden ggf. auch aufgelichteter Bestaende mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen als Lebensraum fuer den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten u. a., - Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Vermehrung des Waldmeister- und Orchideen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen.
Schutzziele/Massnahmen fuer Neuntoeter
Sicherung und Entwicklung von Heckenstrukturen, Gestaltung von Gebuesch- und Heckenstreifen als naturnahe Waldrandbiotope. Extensive Nutzung und Foerderung des Gruenlandes.
Das langfristige Ziel ist die Entwicklung eines Kalk-Buchenwald-Magerrasen-Wiesen-Weiden- Hecken-Kalkacker-Komplexes. Auf Kalk-Buchenwaldstandorten wird die Ueberfuehrung der Nadelwald- und Altersklassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit den fuer die heimischen Kalk-Buchenwaelder typischen Arten und ein haeufiger Wechsel der verschiedenen Altersstufen und standoertlichen Variationen angestrebt. Auf den Kalk-Halbtrockenrasen-Standorten wird die Beweidung aller geeigneten Flaechen durch Wanderschaeferei angestrebt, um durch gezieltes Management die Strukturvielfalt horizontaler und vertikaler Verteilungsmuster zu optimieren. Hierbei werden Nadelwaldaufforstungen, insbesondere mit Laerchen auf den bereits begonnenen Flaechen allmaehlich in Kalktriften rueckgewandelt. Eine extensive Beweidung des Waldes waere zur Foerderung licht- und waermeliebender Tier- und Pflanzenarten wuenschenswert. Bei der Pflege und Entwicklung des Gebietes sind die Ausfuehrungen des Pflege- und Entwicklungsplanes zu beachten.
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