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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten eines Kalkmagerrasens mit Orchideen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen seiner besonderen Bedeutung als Trittsteinbiotop im naturraeumlichen Biotopverbund innerhalb der wertvollen Kulturlandschaft "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes".
Das langfristige Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen, orchideenreichen Kalkmagerrasens mit eingestreuten Gebueschen und Saumstrukturen. Es wird eine Beweidung durch die Wanderschaeferei im Verbund mit den benachbarten Naturschutzgebieten (vgl. u. a. LP 1 "Wesertal mit Fuerstenauer Bergland") angestrebt, um durch gezieltes Management die Strukturvielfalt horizontaler und vertikaler Verteilungsmuster zu optimieren.
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