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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb der ehe- maligen Tonabgrabungsflaechen. Insbesondere sind
- die Stillgewaesser mit ihrer Unterwasser- und Schlammufervegetation, - die Roehrichte sowie die Gras- und Staudenfluren in ihren unterschiedlichen Auspraegungen, - die Weiden-Ufergebuesche, Kopfweiden und Vorwaelder, sowie - die gliedernden Hecken- und Gebueschstrukturen in ihrer herausragenden Bedeutung als wertvolle Sekundaerlebensraeume zu erhalten und zu entwickeln,
b) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natuerlichen Artenvielfalt, insbesondere der ueberregional bedeutsamen Amphibien- und Libellenfauna sowie der Brut- und Zugvogel- vorkommen, c) Aus wissenschaftlichen Gruenden, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e) Zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um die folgende fuer die Meldung des FFH-Gebietes "Nieheimer Tongrube" (DE-4120-304) ausschlaggebende Tierart von gemein- schaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Kammmolch (Triturus cristatus).
Das FFH-Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz "Natura 2000" Bedeutung fuer folgende streng zu schuetzende Tierart gemaess Anhang IV der FFH-Richtlinie:
- Laubfrosch (Hyla arborea).
Des Weiteren hat das FFH-Gebiet Bedeutung fuer die folgenden Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildleben- den Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 02.04.1979 (AB1. EG Nr. L 103 S. 1), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 97/49/EWG vom 29.Juli 1997 (ABI. EG Nr. L233 S. 9), bezieht:
- Bekassine (Gallinago gallinago), - Braunkehlchen (Saxicola rubetra).
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