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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere ist es Ziel, die Magerrasen des exponierten Basaltkegels in ihren verschiedenen Ausbildungen als einzigartigen Lebensraum mit besonderer Bedeutung für bestimmte charakteristische Pflanzenarten sowie für wandernde, thermophile Insektenarten zu erhalten;
2. aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, landeskundlichen und biogeografischen Gründen;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes;
4. zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. gemäß der Anhänge der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie35.
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