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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung lokal bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten;
hierbei sind vorrangig zu schützen und durch geeignete Maßnahmen zu entwickeln: - Kalk-Buchenwälder in ihren verschiedenen Ausprägungen, - Kalk-Halbtrockenrasen einschließlich ihrer Versaumungsstadien, - Gesteinsaufschlüsse, - extensiv genutztes Grünland;
2. die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten.
3. aus wissenschaftlichen Gründen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeo- grafischen Bedeutung;
4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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