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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung lokal bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, vorrangig sind zu schützen: - Kalk-Halbtrockenrasen in ihren verschiedenen Ausprägungen, - Feldgehölze in ihrer gewachsenen Struktur und Artenzusammensetzung sowie - die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten,
b) aus wissenschaftlichen Gründen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen Bedeutung,
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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