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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung lokal bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Dabei zählen zu den vorrangig zu schützenden Biotopen: - Seggen- und Erlensümpfe sowie Gewässer und Röhrichtbestände, - naturnahe Laubwaldbestände in ihren standortbedingten Ausprägungen und - Magerwiesen und anderes extensiv genutztes Grünland. Ebenso sind die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten vorrangig zu schützen.
2. aus wissenschaftlichen Gründen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen und
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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