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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW, insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Wiesen-Hecken-Hangkomplexes. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Kalk-Halbtrockenrasen (Mesobromion), - Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion), - Schlehen-Liguster-Gebuesche (Ligustro-Prunetum) und - Mittelklee-Saeume (Trifolion medii),
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen seiner Bedeutung im naturraeumlichen Biotopverbund als Verbundelement im Naturreservat "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes".
Das langfristige Ziel ist die Entwicklung eines Kalk-Magerrasen-Wiesen-Weiden-Hecken-Gebietes. Hierbei ist das Ackerland in Gruenland umzuwandeln und durch Verzicht auf Duenger- und Herbizideinsatz den Belangen des Biotop- und Artenschutzes verstaerkt Rechnung zu tragen. Die Beweidung durch Wanderschaeferei soll wieder aufgenommen werden.
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