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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Steiluferkomplexes und einer Quellhangzone der Weser mit dem Muendungs-Schluchttal der Saumer. Insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert:
- Quellen mit Quellfluren (Montio-Cardaminion), - Quellbaeche mit Quellbach-Roehrichten, - (Glycerio-Sparganion/Nasturetum), - Flutrasen (Agrostion), - Feuchtwiesen und -weiden (Molinio-Arrhenatheretea), - Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaelder (Stellario-Carpinetum), - Eschen-Ulmen-Auenwaelder (Fraxino-Ulmetum), - Erlen-Eschenwaelder (Carici-Fraxinetum), - auetypische Terrassenkanten, Quellen und ein Schluchttal,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Wesertales mit Steilufern, Quellhorizonten, Quellen, Quellbaechen und des Saumermuendungstales, - Wegen der besonderen Bedeutung im landesweiten und im Wesertal laender- uebergreifenden Biotopverbund als Verbundelement im Naturreservat "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes".
Das langfristige Ziel ist die Entwicklung eines Steilufer-Komplexes der Weser mit einem von vielen Quellaustritten gepraegten Feuchtweiden-Feuchtwiesen-Talabschnitt. Hierbei sollten die zwischen B 64 und Naturschutzgebiet gelegenen Ackerflaechen zum Schutz vor Verkehrsauswirkungen der Bundesstrasse aus der Nutzung genommen und natuerlich entwickelt bzw. teilweise in Gruenland umgewandelt werden und durch verringerten Duenger- und Herbizideinsatz den Belangen des Biotop- und Artenschutzes verstaerkt Rechnung getragen werden. Das Saumerschluchttal soll sich unter dem Wasserregime des Baches weitgehend natuerlich entwickeln. Hierzu sind alle Fischteiche aus der Nutzung zu nehmen und Sohl- und Uferbefestigungen zu entfernen.
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