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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tie- rund Pflanzen- arten innerhalb eines strukturreichen Kalkmagerrasengebietes.
2. Hierbei sind insbesondere folgende Biotope in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Kalk-Halbtrockenrasen, vor allem in ihren orchideenreichen und regionaltypischen Ausbildung, - mesophile Staudensäume, - Magerwiesen und -weiden, - wärmeliebende Gebüsche, - wildkrautreiche Kalk-Äcker sowie - die fließgewässertypischen Hochstaudenfluren und Auenwaldstreifen an der Diemel.
3. zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. gemäß der Anhänge der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie37.
4. aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung;
5. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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