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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten; dabei sind vorrangig zu schützen: - Kalk-Buchenwälder in ihren verschiedenen Ausprägungen - Kalk-Halbtrockenrasen und Wärme liebende Säume, - Gesteinsaufschlüsse,
2. die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten.
3. aus wissenschaftlichen Gründen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen Bedeutung;
4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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