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Die Unterschutzstellung erfolg
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, vorrangig sind zu schützen: - Seggensümpfe sowie offene Stillgewässer mit ihren typischen Vegetationszonierungen - feuchtes Magergrünland und anderes extensiv genutztes Grünland - die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten,
b) aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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