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Die Unterschutzstellung erfolgt:
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwürdige Grünlandbiotope auszeichnet. Dabei zählen zu den vorrangig zu schützenden Biotopen: - Waldmeister-Buchenwälder in ihren standörtlich verschiedenen Ausprägungen, - Orchideen-Buchenwälder, - Felsen, Blocküberlagerungen und flachgründige Bereiche sowie - extensiv genutzte Wiesen- und Weideflächen;
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung;
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes;
4. zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. gemäß der Anhänge der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie38.
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