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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten;
vorrangig sind zu schützen und zu entwickeln: - Kalk-Halbtrockenrasen in ihren verschiedenen Ausprägungen sowie Magergrünland - die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten.
b) aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen des Vorkommens trockener, flachgründiger Böden, die schutzwürdig sind im Hinblick auf ihr Biotopentwicklungs- potenzial, sowie wegen der biogeografischen Bedeutung;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhal- tung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um den in der Meldung des Gebietes DE-4221-301 "Stadtwald Brakel" aufgeführten Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL: - Trespen-Schwingel-Kalkhalbtrockenrasen (Festuco Brometalia, 6210, Prioritärer Lebensraum).
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