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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung des gesamten, durch fliessgewaesser- dynamische Prozesse gepraegten Auenbereiches des Emmeroberlaufes und des Beberbaches einschliesslich der Zufluesse Holmbach und Roethe, die mit ihren unter- schiedlichen Lebensraumtypen und Nutzungen als oekologische Einheit zu betrachten sind. Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Biotoptypen:
- Die naturnah verlaufenden Gewaesserabschnitte der Emmer und des Beberbaches mit ihren regional typischen Arteninventar an submerser Vegetation, ihren grossen Tiefen- und Breitenvarianz mit Flach- und Steilufern, Kiesbaenken und Kolken, - Quellbereiche, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, Roehrichte sowie Seggenrieder, - Die Gruenlandgesellschaften der Gewaesseraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer fuer die Fliessgewaesser, insbesondere die extensiv genutzten Maehwiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte sowie Magerrasen, - Kleinflaechige Auen- und Erlenbruchwaelder sowie die Ufergehoelze, markante Einzelbaeume und Baumreihen, Baumgruppen und Hecken, - Zur Sicherung und Foerderung der Funktion der Fliessgewaesser sowie des Talraumes als Ausbreitungskorridor fuer die standortheimischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere des Laubfrosches. Ein wesentliches Ziel hierfuer ist die Erhaltung, Sicherung oder Wiederherstellung der Durchgaengigkeit der Fliess- gewaesser und des naturnahen Charakters der Aue,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und biogeographischen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemein- schaftlichem Interesse ge.Art.4 Abs.4 in Verb.mit Art.2 d.Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl.EG Nr.L 305 S.42). Hierbei handelt es sich um folg.natuerliche Lebensraeume und wildlebende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse:
Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Kalktuffquellen (7220, Prioritaerer Lebensraum), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
Tierarten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Groppe (Cottus gobio), - Bachneunauge (Lampetra planeri).
Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fuer den Lebensraum:
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum)
von gemeinschaftlichem Interesse sowie fuer die Vogelarten:
- Eisvogel (Alcedo atthis), - Rotmilan (Milvus milvus),
als Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse, auf die sich der Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz- Richtlinie) vom 02.04.1979 (ABl.EG Nr.L 305 S.1) bezieht.
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