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Die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder und durch im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwürdige Grünland- und Gewässerbiotope auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Waldmeister-Buchenwälder (Galio Fageten) in ihren standörtlich verschiedenen Ausprägungen - Platterbsen-Buchenwälder (Lathyro-Fageten) - Seggen-Buchenwälder (Carici-Fageten) - Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fageten) - Bach-Eschenwälder (Carici-remotä-Fraxineten) - Bach-Eschen-Erlenwälder (Stellario-Alneten) Ferner sind besonders zu schützen und zu fördern: - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte - Felsen, Klippen, Blocküberlagerungen, flachgründige Bereiche, Dolinen und Hoehlen - Kalkmagerrasen, Magerwiesen und -weiden - Feucht- und Nasswiesen/ -weiden - Röhrichte, stehende und fließende Gewässer Das Naturschutzgebiet dient zugleich der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE- 4320-302 "Gradberg". Für die Meldung des Gebietes sind folgende Lebensraumtypen bzw. Arten ausschlaggebend: - Waldmeister-Buchenwald (9130) Nach dem Meldedokument hat das Gebiet darüber hinaus Bedeutung für folgende Lebensräume bzw. Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) - Orchideen-Kalkbuchenwald (9150) - Schwarzspecht (Dryocopos martius) - Rotmilan (Milvus milvus) - Grauspecht (Picus canus)
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