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Die Unterschutzstelluenrg erfolgt
a) zur Erhaltung Entwlcklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier - und Pflanzenarten. Insbesondere sind zum Schutz der Amphibienvorkommen deren aquatische und terrestrische Lebensräume zuerhalten und zu entwickeln. lm Einzelnen sind dies insbesondere folgende Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln: - Erlen- und Eschenwälder; - Stillgewässer als Laichgewässer insbesondere des Kammmolches; - bandförmige Biotoptypen wie Säume,Hecken und Gräben als Verbindungselemente zum Fließwasser- system der Emmer sowie - Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte Röhrichte und Seggenrieder;
b) aus wissenschaftlicheGnründen;
c) wegen der Seltenheit besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes;
d) zur Bewahrung oder Wiederherstellueng eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräumen und wildlebendenT ier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel4 Abs.4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs.2 der FFH-Richtlinie.Hierbei handelt es sich um die folgende für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebendeTierart von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang ll der FFH-Richtlinie: - Kammmolch(I riturusc ristatus). Das FFH-Gebiet hat darüber hinausi m Gebietsnetz," Natura 2000" Bedeutung für folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Erlen- und Eschenwälder (Alno-Padion, Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum).
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