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Die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltenen und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines strukturreichen Niedermoorgebietes. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Kalkflachmoore - Hochstaudenfluren bzw. -säume feuchter und nasser Standorte - der naturnah verlaufende Fließgewässerabschnitt der Driburger Aa mit begleitendem Auenwald - extensiv genutzte Grünlandbereiche, insbesondere die Feucht- und Nassgrünländer Das Naturschutzgebiet dient zugleich der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes "Satzer Moor" (DE-4220-301). Für die Meldung des Gebietes sind folgende Lebensraumtypen bzw. Arten ausschlaggebend: - feuchte Hochstaudenfluren (6430) - kalkreiche Niedermoore (7230) Nach dem FFH-Meldedokument hat das Gebiet darüber hinaus Bedeutung für folgende Lebensräume bzw. Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie: - Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwälder (91E0)
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