| |
Die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwürdige Grünland- und Quellbiotope auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Waldmeister-Buchenwälder (Galio-Fageten) in ihren standörtlich verschiedenen Ausprägungen - Seggen-Buchenwälder (Carici-Fageten) - Bach-Eschenwälder (Carici remotae-Fraxineten), - Eschen-Ahorn-Schluchtwälder (Aceri-Fraxineten) - Felsen, Klippen, flachgründige Bereiche und Dolinen - naturnahe Quellbereiche und Quellbäche - Feucht- und Nasswiesen/-weiden sowie - extensiv genutzte Wiesen- und Weidenflächen sonstiger Standortausprägungen Das Naturschutzgebiet dient zugleich der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE-4219-303 "Wälder zwischen Iburg und Aschenhütte". Für die Meldung des Gebietes sind folgende Lebensraumtypen bzw. Arten ausschlaggebend: - Waldmeister-Buchenwald ( 9130) Nach dem FFH-Meldedokument hat das Gebiet darüber hinaus Bedeutung für folgende Lebensräume bzw. Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie: - Kalktuffquellen (7220 )
|