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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere:
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie netheauetypischen Tier- und Pflanzenarten des Flusstales, insbesondere
- des naturnahen Oekosystems der Nethe in ihrem Muendungstal mit heimischen Pflanzen- und Tierbestaenden des Fliessgewaessers, der Uferzonen und der Aue sowie der durch natuerliche Dynamik der Flutwelle geformten Gewaesserstrukturen wie z.B. Steilufer, Flachufer, Inseln, Kies-, Sand- und Schlammbaenke, - Flutrasen (Agrostion), - Seggenriede (Magnocaricion), - Roehrichte (Phragmition), - niedrige Uferfluren (Nano cyperion), - Feuchtwiesen und -weiden (Molinio/Arrhenatheretea), - Fettwiesen und -weiden (Arrhenatherion/Cynosurion), - Hochstaudenfluren (Filipendulion), - Weidengebuesche (Salicion), - Ufergehoelze, Kopfbaeume, Hecken und Obstgehoelze, - Terrassenkanten, Altwaesser, Flutmulden, Flussmaeander und auetypisches Mikrorelief,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Nethe-Muendungstales, - Aus naturgeschichtlichen, kulturhistorischen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der besonderen Bedeutung des Nethe-Muendungstales als zentrales Vernetzungselement im Biotopverbund der hier aneinander grenzenden Naturraeume sowie im landesweiten und laenderuebergreifenden Biotopverbund im Naturreservat "Triften und Waelder des oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des FFH-Gebietes "Nethe" (Natura 2000-Nr. DE-4320-305) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung
- von Auwaeldern (FFH-Code 91EO Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaeldern als prioritaerer Lebensraum); - von Fliessgewaessern und Unterwasservegetation (FFH-Code 3260), - von feuchten Hochstaudenfluren (FFH-Code 6430), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie:
Groppe, Bachneunauge, Eisvogel, Schwarzstorch, Rohrweihe, Wachtelkoenig, Neuntoeter, Rotmilan, Bekassine und Uferschwalbe;
Schutzziele des FFH-Gebietes "Nethe"
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Schutzziele/Massnahmen fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Vegetation des Fliessgewaessers entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps unter Beachtung seiner typischen durch kulturlandschaftliche Entwicklung gebildeten Vegetation durch
- Erhaltung und Entwicklung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, Rueckbau von Uferbefestigungen und Ermoeglichung der vollstaendigen Durchgaengigkeit fuer alle Fliessgewaesserorganismen, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen und Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von Freizeitnutzungen, - Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Gruenland und Auwald mit unbeeintraechtigtem Wasserhaushalt, Schutzziele/Massnahmen fuer Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Erhalt und Entwicklung der feuchten Hochstaudensaeume, Vermeidung einer Verbuschung durch episodische abschnittsweise Mahd im Bedarfsfall. Verhinderung einer Verarmung an krautigen Bluetenpflanzen durch Vermeidung und Reduzierung von Eutrophierung: Einrichtung von Pufferstreifen.
b) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Schutzziele/Massnahmen fuer Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0)
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder an Fliessgewaessern durch
- naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natuerlich strukturierter Waelder, einschliesslich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Baeume ueber die Nutzung hinaus, Erhaltung von Hoehlenbaeumen, - Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder, insbesondere durch Umbau der mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme beigemischter nicht bodenstaendiger Gehoelze, Foerderung der natuerlichen Sukzession, wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen angestrebt werden, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Ueberflutungsverhaeltnisse Schutzziele/Massnahmen fuer die Groppe und Bachneunauge.
Erhalt bzw. Schaffung einer guten Wasserqualitaet durch Vermeidung von Naehrstoffeintraegen. Erhalt des natuerlichen Geschiebetransportes sowie typischen steinigen bzw. totholzreichen Sohlsubstrats mit teilweise organischer Auflage Erhalt der linearen Durchgaengigkeit.
Erhaltung und Entwicklung von typischen uferbegleitenden Gehoelzstrukturen
Schutzziele/Massnahmen fuer den Eisvogel
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen des Fleissgewaessers, insbesondere von Uferabbruechen durch Foerderung der Eigendynamik Erhaltung und Entwicklung von typischen uferbegleitenden Gehoelzstrukturen, - Schutz und Entwicklung der Wirbellosenfauna sowie der gewaessertypischen Fischfauna mit einer funktionierenden Reproduktion (Nahrungsbasis), - gezielte Lenkung bzw. Beschraenkung der Freizeitnutzung in Brutgebieten.
Schutzziele/Massnahmen fuer die Rohrweihe
- Schutz geeigneter Lebensraeume wie ausgedehnte Schilf- und Roehrichtzonen, - Entwicklung und Revitalisierung von Roehrichten, - Stabilisierung des Wasserhaushaltes, - Renaturierung von Auen und Fliessgewaessern, - Neuanlage und Wiedervernaessung von Feuchtgebieten, - Reduzierung der Gewaesserunterhaltung (v. a. extensive Mahd), - Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintrages in die Gewaesser.
Schutzziele/Massnahmen fuer den Rotmilan
- Sicherung und Foerderung von Altholzbestaenden (Brutplaetze), - Verbesserung der Nahrungsgrundlage durch Foerderung traditioneller Landbewirt- schaftungsformen.
Schutzziele/Massnahmen fuer den Schwarzstorch
- Erhaltung von grossflaechigen, stoerungsfreien Laub- und Mischwaeldern mit Altholzbestaenden (Brutgebiete), - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 m Radius um das Nest), - Erhaltung und Foerderung naturnaher Fliessgewaesser als Nahrungshabitate.
Schutzziele/Massnahmen fuer Wachtelkoenig
- Schutz geeigneter Lebensraeume, wie Gruenlandflaechen im Ueberflutungsbereich der Fliessgewaesser, naturnahe gewaesserbegleitende Hochstaudenfluren, Pionierfluren in Auenbereichen, extensiv genutzte Maehwiesen und offenes Feuchtgruenland, - Regeneration und Entwicklung von stromtaltypischem und artenreichem Gruenland, - Entwicklung einer natuerlichen Vegetationszonierung in den Uferbereichen, - Beibehaltung bzw. Wiedereinfuehrung extensiver Landnutzungsformen, - Verbesserung des Wasserhaushaltes mit ganzjaehrig hohen Wasserstaenden und winterlichen Ueberstauungen, - Verzicht auf Duengung, Pestizideinsatz und Walzen, - bei Bedarf: Lenkung der Mahd.
Schutzziele/Massnahmen fuer den Neuntoeter
- Sicherung und Entwicklung von Heckenstrukturen, - Gestaltung von Gebuesch- und Heckenstreifen als naturnahe Waldrandbiotope, - extensive Nutzung und Foerderung des Gruenlandes.
Das langfristige Ziel ist die Entwicklung des Nethe-Muendungstales unter dem Flutregime von Weser und Nethe zur Erhaltung und Verbesserung der Biotopvernetzungsfunktion. Massnahmen zur Erreichung dieses Schutzziels sind der Schutz und die Entwicklung der naturnahen Gewaesserstruktur, die Schaffung einer vollstaendigen Durchgaengigkeit fuer Fliessgewaesserorganismen, die Verbesserung der Wasserqualitaet, die extensive Nutzung der Aue und die Bereitstellung ausreichend breiter Uferstreifen z. T. mit dem Ziel der Entwicklung von Auwald. Die Extensivierung und Entwicklung der Netheaue soll durch Umwandlung von Acker in Gruenland, Schaffung von Sukzessionsflaeche oder Auewald, Verringerung des Herbizid- und Duengereinsatzes, Anhebung des Wasserspiegels und Verlaengerung der Ueberflutungsphasen durch Verzicht auf Grabenraeumungen und Rueckbau von Draenagen in Teilbereichen sowie Wiederherstellung von Blaenken und Kleingewaessern (vorwiegend im Bereich der Flutmulden) und Entwicklung von Uferstreifen erfolgen.
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