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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwaelder sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwuerdige Gruenland- und Gewaesserbiotope auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung zu schuetzen:
- Waldmeister-Buchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen, - Orchideen-Buchenwaelder, - naturnahe Quellbereiche und Quellbaeche, - Felsen, Blockueberlagerungen und flachgruendige Bereiche sowie - extensiv genutzte Wiesen- und Weideflaechen,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden sowie wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Flaeche.
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