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(1) Die Unterschutzstellungerfolgt
a) zur Erhaltung Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie andschaftsramu typischeTrier- und Pflanzenarte;
vorrangig sind zu schützen: - Kalk-Halbtrockenrasen und Magerrasen in ihren verschiedenen Ausprägungen, - Kalk-Buchenwälder, - Gesteinsaufschlüsse, - Fließgewässer mit ihrem natürlichen Uferbewuchs sowie Quellbereiche und Quellbäche, - extensiv genutztes Grünland und Obstwiesen, - die gebietstypische Vielfalt der Flora und Fauna, insbesondere seltene und geschützte Arten.
b) aus wissenschaftlichen Gründen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen Bedeutung;
c) wegen der seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Fläche.
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