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Das NSG "Dellbrücker Heide" wird festgesetzt
- zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften teilweise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
- zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung eines kleinflächig wechselnden Standortmosaiks aus Heiden, Magerrasen, Offenland- und Vorwaldgesellschaften,
- zur Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung,
- wegen ihrer einzigartigen Diversität an gefährdeten Biotoptypen,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenheit und hervorragenden Schönheit des siedlungsnahen Freiraums,
- zur Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von landesweiter Bedeutung,
- zur Erhaltung von Böden mit extremen Wasser- und Naehrstoffangebot und hohem Entwicklungs- potenzial,
- wegen der Eignung des siedlungsnahen Freiraums fuer das stille Naturerleben.
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