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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter Pflanzen und Tiere der Rheinaue und der Rheinaltwaesser, - Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart eines wasserfuehrenden Altrheinarms im Stadtgebiet von Koeln, - Aus landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gruenden, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der ehemals rheinauentypischen Salbei-Glatthafer- Wiesen und eines ausgewogenen Naturhaushaltes im Gleituferbereich des Rheins.
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