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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstaetten der Lebensgemeinschaft von Auwald-Bereichen und von Lebensstaetten besonders gefaehrdeter Vogelarten, - Aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit dieser geologischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen.
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