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Die Schutzausweisung dient der Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, der Erhaltung des nährstoffarmen Übergangsmoores sowie der bewaldeten Binnendüne, insbesondere aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen. Das Vorkommen der Gefleckten Heidelibelle ist eines der größten im Bereich des unteren Niederrheins. Neben der im Gebiet vorkommenden Artenvielfalt an Pflanzen der Rote Liste Arten, ist das Gebiet insbesondere wertvoll für Amphibien, Wasserinsekten, Libellen und gefährdete Pflanzengesellschaften. Das Schutzgebiet ist gefährdet durch Grundwasserabsenkungen, Eutrophierung und Verbuschung als unerwünschte Sukzession. Schutzziele: Schutzziele und Maßnahmen sind die Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen durch langfristige Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die Ergänzung des vorhandenen Waldbestandes um einen Waldmantel und die Vermeidung von Verbuschungen, durch die regelmäßige Beseitigung von Gehölzen.
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