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Gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Biotopkomplexe als Lebensraum fuer an Niederungsbereiche gebundene Tier- und Pflanzenarten, - Zum Schutz der hier vorkommenden, in NRW gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung der ehemaligen Torfkuhle aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, Eigenart und Schoenheit des Niederungsbereiches.
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