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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Biotopkomplexe als Lebensraum fuer an Niederungsbereiche gebundene Tier- und Pflanzenarten, - zum Schutz der hier vorkommenden, in Nordrhein-Westfalen gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung, der ehemaligen Torfkuhlen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit, Eigenart und Schoenheit des Niederungs- bereiches
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