| |
Die Schutzausweisung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebens- staetten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden ( geologischer Aufschluss innerhalb des Kranenburg-Klever Stauchmoraenenwalles) und - Wegen der Seltenheit grossflaechiger Trockenbiotope am Niederrhein.
|