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Schutzzweck gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Herstellung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, - Aus wissenschaftlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit der Pflanzengesellschaft im Quellbereich.
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