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Die Schutzausweisung erfolgt gemaess Paragraph 20 LG
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden (geologischer Aufschluss innerhalb des Kranenburg-Klever Stauchmoraenenwalles und - Wegen der Seltenheit grossflaechiger Trockenbiotope am Niederrhein
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