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Die Festsetzung erfolgt
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung regional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzen- arten innerhalb eines Feuchtbiotops, insbesondere zum Schutz von Wasserinsekten, Libellen, Fischen, Amphibien und gewaessergebundenen Vogelarten sowie zum Schutz der gefaehrdeten Pflanzengesellschaften der Gewaesser wie das Vorkommen der Schwimmlebermoosgesellschaft, der suedlichen Wasserschlauchgesellschaft und der Tannenwedelgesellschaft, - Darueber hinaus zeichnet sich das aus kleinen Altabgrabungen entstandene Gebiet durch eine besondere Eigenart dieses Landschaftsraumes, naemlich einer strukturellen Vielfalt von Roeh- richtbestaenden, feuchten Hochstaudenfluren und naturnahen Weichholzwaeldern in ihren ver- schiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen aus.
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