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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere
- Zur Erhaltung und Entwicklung des landesweit bedeutenden Niedermoor-Verlandungskomplex mit Altwassern, Roehrichten und bachbegleitendem Erlen-Eschenwald mit bedeutendem Vorkommen von Eisvogel, Wasserralle, Teichrohrsaenger, Pirol und Rohrweihe, ausserdem Fliessgewaesser und Graeben mit Steinbeisser, Schlammpeitzger und Bitterling, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 1 der FFH - Richtlinie:
- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
sowie die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie:
- Teichfledermaus, Bitterling, Schwarzspecht, Eisvogel, Rohrweihe, Teichrohrsaenger, Knaekente, Loeffelente, Bekassine, Krickente, Nachtigall, Pirol, Wasserralle, Zwergtaucher, Schlammpeitzger, Steinbeisser.
Schutzziele und Massnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind:
- Erhaltung und Entwicklung der Schneidenriede und Kalkflachmoore mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch Sicherung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts unter Beruecksichtigung des Wassereinzugsgebietes, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung auf ein naturvertraegliches Mass, - Ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Vermehrung / Wiederherstellung auf geeigneten Standorten (eventuell durch Neuanlage von Gewaessern), - Erhaltung und Foerderung der Schlammpeitzger-Population durch Erhaltung und Entwicklung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fliessenden Gewaessern mit intensivem Wasserpflanzen- bestand und weichem schlammigen, gut durchluefteten Untergrund, - Vermeidung von Faulschlammbildungen und Verockerungen, - Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit natuerlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine, - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein natur- vertraegliches Mass, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoff- haushalts - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaesser- typs in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, - Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Ufer- befestigungen, - Erhaltung der Rinnen, Terrassenraender und Donken wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schoenheit.
Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teilbereich des FFH - Gebietes DE 4404-301. Erhaltungszustand der relevanten Lebensraumtypen aus dem Standartdatenbogen.
- Schneidenriede und Kalkflachmoore (7210)
Anteil: 1 % des Gesamtgebietes
Repraesentativitaet: A Relative Flaeche: A Erhaltungszustand: A Gesamtbeurteilung: B
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0)
Anteil: 2 % des Gesamtgebietes
Repraesentativitaet: C Relative Flaeche: C Erhaltungszustand: C Gesamtbeurteilung: C
- Natuerlich eutrophe Seen und Altarme (3150)
Anteil: 3 % des Gesamtgebietes
Repraesentativitaet: B Relative Flaeche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260)
Anteil: 3 % des Gesamtgebietes
Repraesentativitaet: C Relative Flaeche: - Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: C
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