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Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere: - zum Schutz und Erhalt wertvoller Gewässer mit Schwimmblattgesellschaften - zum Schutz und Erhalt wertvoller Altarmrinnen als geowissenschaftliches Objekt - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wertvoller Lebensräume für Amphibien, Libellen, RL Pflanzenarten und RL Tierarten - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume für Wasservögel, gefährdete Pflanzengesellschaften und RLTierarten- Gastvögel Schutzziele: Schutzziele und Maßnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind: - Erhalt des Rhein-Altwassers als geowissenschaftlich, landeskundlich, kulturhistorisch und ökologisch besonders schutzwürdiger Biotopkomplex, - Erhalt des wertvollen Gewässers mit Schwimmblattgesellschaften, - Erhaltung von Althölzern, - Beschränkung der Freizeitaktivitäten auf den Nordteil der Lange Renne, - Absicherung von Wasserflächen und Uferabsperrungen zum Schutz der Vegetation, - Schaffung von Brutbiotopen durch Einschränkung der Erholungsnutzung, - Extensivierung der Grünlandnutzung, keine Beweidung der Uferbereiche, - Vermeidung von Eutrophierung, - Naturnahe Waldbewirtschaftung, ggf. Umwandlung in bodenständigen Gehölzbestand.
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