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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften wildwachsener Pflanzen und wildlebender Tiere, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von zwei Altrheinarmen mit den dazugehoerenden Graeben, Feuchtwasserzonen und Suempfen. Dieses Gebiet dient als Standort fuer die z.T. gefaehrdeten Pflanzen der Bruchwaelder, Roehrichtegesellschaften, Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Nasswiesen und als Bruzbiotop fuer seltene und z. T. gefaehrdete an derartige Lebensraeume gebundene Vogelarten sowie fuer seltene und z. T. gefaehr- dete Amphibien und Insekten, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von trockenen Magerstandorten der Niederterrassen- kanten im Nordosten des Gebietes. Diese Gebiet dient als Lebensraum fuer seltene z. T. gefaehrdete Pflanzengesellschaften, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenart des Latumer Bruches die sich durch klein- flaechigen Wechsel von Wald, Gehoelzstreifen, extensiv genutztem Gruenland sowie durch die offenen Gewaesser mit entsprechender Ufervegetation auszeichnet, - als Brut- und Nahrungsbiotop fuer hieran gebundene Tierarten, vor allem fuer seltene und gefaehrdete Vogelarten sowie zahlreiche Kleinvoegel, - als Standort fuer gefaehrdete artenreiche Gruenlandgesellschaften.
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